"Die Entwicklung der Schule in den Qualitätsbereichen wird regelmäßig überprüft und bewertet."
(Orientierungsrahmen Schulqualität, S. 25)
Laut NSchG § 32 Absatz 3 haben die Schulen künftig jährlich den Erfolg ihrer Arbeit zu überprüfen und zu bewerten. Folglich sollten die Schulen über die Möglichkeiten einer systematischen Selbstevaluation verfügen.
Evaluation bedeutet die systematische Auswertung und Bewertung der im Veränderungsprojekt gewählten Schwerpunkte und Zielsetzungen anhand vereinbarter Kriterien der Zielerreichung. Evaluation hat zum Ziel auf der Basis von Sammlung, Verarbeitung und Interpretation von Informationen über schulische Arbeit
In der Konsequenz bedeutet das, dass
Der unten abgebildete "Evaluationskreislauf" beschreibt den Ablauf einer Evaluation. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass eine Evaluation nicht mit der Sammlung der Daten endet. Entscheidend für die Schulentwicklung ist das, was Sie aus diesen Daten machen, sprich die Evaluationsablaufschritte 7 und 8, also die Interpretation der Ergebnisse sowie das Planen entsprechender Maßnahmen und Konsequenzen.
In der Evaluation unterscheidet man die externe von der internen Evaluation. Die Niedersächsische Schulinspektion (NSchI) übernimmt in regelmäßigen zeitlichen Abständen die externe Evaluation der niedersächsischen Schulen. Für die interne Evaluation, die laut NSchG künftig alljährlich durchzuführen ist, zeichnen die Schulen verantwortlich. Da eine gelingende Evaluation neben einer entsprechenden Evaluationskultur auch eine Evaluationskompetenz voraussetzt, bieten wir Ihnen notwendige Qualifizierungen an, um in einem ersten Schritt diese Kompetenz aufbauen zu können.
Sollten Sie bereits etliche Erfahrungen mit der Durchführung, Auswertung und Aufbereitung schulinterner Evaluationen gesammelt haben, so benötigen Sie vielleicht weitere Anregungen hinsichtlich der Ausgestaltung und Weiterentwicklung Ihrer Evaluationsinstrumente. Hier finden Sie daher etliche Evaluationsbeispiele: