"Die Verwaltung der Schule ist nach rationalen Gesichtspunkten organisiert. Schulleitung und andere Funktionsträgerinnen und -träger planen, managen und verbessern die Ressourcen der Schule und sorgen für eine effektive und transparente Verwendung."
(Orientierungsrahmen Schulqualität, S. 20)
Der Orientierungsrahmen liefert in diesem Bereich die folgenden Anhaltspunkte:
Die Niedersächsische Schulinspektion fokussiert den Bereich des Verwaltungs- und Ressourcenmanagements in ihrem Qualitätskriterium 14. Dort heißt es zu diesem Bereich: "Die Schule setzt das Personal und die materiellen Mittel zweckmäßig ein." Beobachtungsschwerpunkte der Inspektionsteams sind in diesem Zusammenhang:
Mit Beginn des Haushaltsjahres 2008 verfügen die Schulen über ein so genanntes Basisbudget , deren Höhe sich nach den Soll-Vollzeitlehrereinheiten (Soll-VZLE) der Schule richtet. Das Land sieht hier Abstufungen in Schritten bis zu 10, 20, 30, 40 und über 40 Soll-VZLE vor. In der ersten Stufe beinhaltet das Budget 250 Euro je Soll-VZLE, ab 10,001 bis 20,000 Soll-VZLE fließen 210 Euro je Soll-VZLE in das Schulbudget. In den nächsten Stufen (bis zu 30, 40 und über 40 Soll-VZLE) wird das Budget um 170, 130 bzw. 90 Euro je Soll-VZLE erhöht. Kleine Schulen erhalten mindestens 800 Euro. Grundlage für die Ermittlung des Budgets zum Beginn des Haushaltsjahres sind die Soll-VZLE der Schulstatistik für das dann lfd. Schuljahr. Veränderungen bei der Zahl der Soll-VZLE bleiben im lfd. Haushaltsjahr unberücksichtigt. Die Soll-VZLE je Schule werden mit einem Wert von 3 Nachkommastellen ermittelt. Im erhöhten Budget der Schulen die am Modellversuch „Personalkostenbudgetierung an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen" (PKB-Schulen) teilnehmen, ist dieses Basisbudget bereits enthalten.
Ein erhöhtes Budget erhalten
| - | die Ganztagsschulen, die Lehrerstunden kapitalisiert haben, |
| - | Grundschulen - ohne Volle Halbtagsschulen - und |
| - | Schulen die an den Modellversuchen „PKB-Schulen" oder „Erweiterte Eigenverantwortung in Schulen und Qualitätsvergleiche in Bildungsregionen und Netzwerken" teilnehmen. |
Das erhöhte Budget wird vorläufig noch nach den bisherigen Verteilerschlüsseln ermittelt.
Einnahmen von Dritten, die die Schulen für das Budget erhalten, erhöhen den Ausgaberahmen, der erst in Anspruch genommen werden darf, wenn die Einnahmen im Kassensystem des Landes eingegangen sind.
Das Budget ist für alle Landesaufgaben - insbesondere für die Qualifizierung und unterrichtsbezogene Maßnahmen - bestimmt. Sofern im Landeshaushalt an anderer Stelle besondere Mittel veranschlagt sind, können die Schulen zur Erfüllung ihrer Ziele dafür das Budget einsetzen (z. B. Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften). Die Regelungen zur Verwendung der Mittel für Schulträgeraufgaben ist nur bei Modellversuchen gem. § 113a NSchG zulässig (zzt. nur für PKB-Schulen). Die Schulen verwenden die zugewiesenen Landesmittel im Rahmen der für die Aufgabenwahrnehmung gültigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Haushaltswirtschaftliche Regelungen - z. B. das Besserstellungsverbot - und der RdErl. vom 31.5.2007 (Nds. MBl. S. 487) zu den dienstrechtlichen Befugnissen sind zu beachten. Die Schulleiterin / der Schulleiter ist gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 3 NSchG verantwortlich für die Bewirtschaftung des Budgets (§ 32 Abs. 4 NSchG), auch wenn sie bzw. er die Aufgaben delegiert.
In das Budget wurden die Mittel für folgende Aufgabenbereiche verlagert:
| - | Reisekosten für Schulfahrten, | |||
| - | Schulinterne Fortbildung, | |||
| - | Ganztagsschulen - Budget | |||
| - | Verlässlichkeit der Grundschule | |||
| - | Modellversuche | |||
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Diese Zuständigkeiten sind von den Schulen weiterhin wahrzunehmen. Neben den Budgetmitteln werden dafür keine zusätzlichen Landesmittel zur Verfügung gestellt.
In Modellversuchen müssen die Schulen ihre Ausgaben so festlegen, dass nach Beendigung des Modellversuchs keine Dauerbelastungen bestehen (z. B. nur befristete Arbeitsverträge). In den Vorgaben für Modellversuche können weitere Regelungen getroffen werden.
Weitere Regelungen bezüglich der Verwendung der Budgetmittel finden Sie im entsprechenden Erlass "Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule" vom 14.12.2007.
Zum Thema Verwaltungsmanagement in der Eigenverantwortlichen Schule - insbesondere damit verbunden sind die Themen Budget- und Haushaltsrecht (Personalkostenbudget, Ganztagsbudget, Kommunale Haushalte), Planung und Rechenschaftslegung im Schulvorstand sowie die eigene Organisation und Planung - finden Sie darüber hinaus die nebenstehenden Seminarangebote zur Unterstützung Ihrer Arbeit vor Ort.